Verschiebung der Fälligkeit von Zahlungen bei Kreditverträgen
Es wird eine Erleichterung für Kreditnehmer vorgesehen, die vor dem 15. März 2020 einen Kredit aufgenommen haben und nun von der COVID-19-Pandemie unmittelbar betroffen sind. Die Fälligkeit
dieser Zahlungen wird jeweils um drei Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Zahlungstag verschoben und bezieht sich nicht nur auf Verbraucherkreditverträge, sondern auch auf
Unternehmenskredite an Kleinstunternehmen. Für die Dauer der Stundung befindet sich der Kreditnehmer mit der Zahlung dieser Leistungen nicht in Verzug; während dieser Zeit fallen daher keine
Verzugszinsen an.